Missstände in der Tierhaltung – Was tun, wenn Mäuse schlecht gehalten werden?

Immer wieder entdecken Leute unhaltbare Zustände in Zoohandlungen, bei Privathaltern, auf Börsen, … . So mancher würde gern etwas dagegen tun. Doch wo anfangen? Beim Tierschutzverein? Bei privaten Tierhilfen? Oder doch beim Veterinäramt? Was geht und wie Sie am besten gegen Missstände vorgehen, erfahren Sie hier.

Öffentliche Missstände in der Tierhaltung

Missstände in Zoohandlungen

Zoohandlungen sind Gewerbebetriebe, für die Mindesthaltungsvorschriften für die dort zum Verkauf angebotenen Tiere gelten. Stellen Sie grobe Verstöße fest, wie etwa fehlendes Wasser, unsaubere, überfüllte, zu kleine Gehege, kranke und/oder zerbissene oder gar tote Tiere in den Gehegen oder Ähnliches, so können und sollten Sie handeln.

Weiße Mäuse in einer Nistbox
Überfüllte Gehege, verletzte und kranke Tiere – Missstände in Zoohandlungen, die behoben werden sollten

Ihre erste Adresse sollte hierbei nicht der örtliche Tierschutzverein sein. Dieser ist nicht zu Schritten gegen das betreffende Geschäft berechtigt. Wenden Sie sich stattdessen an das zuständige Veterinäramt. Dieses finden Sie im Telefonbuch der Stadt, in den Gelben Seiten oder auch im Internet.

Notieren Sie für eine Anzeige Datum und Uhrzeit, welche Missstände (möglichst detailliert) Sie festgestellt haben und – so vorhanden – Zeugen für die Missstände. Formulieren Sie diese schriftlich als Anzeige an das Veterinäramt. Zeugen sind in diesem Fall immer wichtig. Sie sollten also nach Möglichkeit den Laden vor der Anzeige mit mindestens einer weiteren Person besuchen.

Bietet sich die Gelegenheit, sollten Sie die Anzeige gerade bei massiven Verfehlungen auch durch Bilder untermauern. Diese können Sie beispielsweise unauffällig mit einer Handykamera aufnehmen. Stellen Sie wiederholte Missstände bis zur Anzeige fest, notieren Sie diese wie oben beschrieben. Die Anzeige kann in Fällen mit akutem Handlungsbedarf auch telefonisch erfolgen. Die schriftliche Anzeige sollten Sie nachreichen.

Ändern sich die Zuständen nicht, fragen Sie nach, was aus Ihrer Anzeige geworden ist, so Sie nicht vom Amt schon eine Mitteilung erhalten haben. Oft führen Anzeigen nur dann zu einer Reaktion, wenn die Missstände eklatant groß sind und von vielen Kunden angezeigt werden. Kleinere Verstöße wie zu enge Haltung oder mangelnde Wasserversorgung führen leider in der Regel nicht zu einer Untersuchung durch das Veterinäramt.

Ist der Laden Mitglied des ZZF, einer Franchisekette (z.B. Fressnapf, Futterhaus) oder einer ähnlichen Vereinigung, können Sie die Missstände auch bei der dort zuständigen Stelle anzeigen. Die einzelnen Ketten und der ZZF haben Richtlinien, die die zugehörigen Läden erfüllen müssen. Andernfalls erwarten das entsprechende Geschäft Konsequenzen. Eventuell können Sie also auch hier erfolgreich gegen Missstände in der Tierhaltung und Tierversorgung vorgehen.

Die Anzeige beim jeweiligen Verband können Sie parallel zur Anzeige beim Veterinäramt laufen lassen.

Missstände auf Tierbörsen

Auf Tierbörsen bieten private und gewerbliche Züchter viele verschiedene Arten von Nagern an. Längst nicht immer erfüllen die Aussteller dabei die Mindestanforderungen an die Präsentation der Tiere. Werden Tiere in überfüllen Boxen, werden kranke, verletzte oder zu junge Exemplare angeboten oder bemerken Sie nachweis- oder CITES-pflichtige Tiere, die ohne Papiere verkauft werden, oder Ähnliches, bringen Sie dieses beim zuständigen Veterinäramt oder dem anwesenden Veterinär sofort zur Anzeige und bitten Sie um sofortiges Handeln. Im Idealfall ist ein Amtsveterinär vor Ort.

Bestehen Sie bei massiven Missständen oder illegal gehandelten Tieren auf ein Handeln seitens des Amtes. Eine spätere Klärung des Sachverhaltes ist meist nicht möglich, da Börsen zeitlich befristet sind.

Eine Anzeige kann auch gegen den Veranstalter gerichtet werden, der seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Börse nicht nachgekommen ist.

Missstände in Schulzoos u.ä.

Schulzoos sind keine Gewerbe. Sie zielen auch nicht auf den schnellen Verkauf der Tiere ab. Daher muss Unterbringung und Pflege den Ansprüchen und Vorschriften der Haustierhaltung entsprechen.

Stellen Sie hier also zu kleine und/oder überfüllte Gehege, kranke, verletzte oder verwahrloste Tiere oder ähnliche Missstände fest, führt Ihr Weg Sie ebenfalls zum Amtstierarzt. Das Prozedere ist dabei dasselbe wie auch in Zoohandlungen.

Missstände im Tierschutz

Auch im Tierschutz wird mitunter mit zweierlei Maß gemessen und gerade Mäuse und ähnlich kleine Tiere ziehen dann oft ein schlechtes Los. Treffen Sie also in Tierheimen oder in privaten Pflegestellen auf unhaltbare Zustände, sollten Sie auch diese anzeigen. Je nach Kontext sollten Sie hier vor der Anzeige unauffällig eruieren, warum diese Umstände entstanden sind. Weiß man es nicht besser? Ist man überfordert? Finanziell oder personell nicht ausreichend gedeckt? Versuchen Sie dann gemeinsam mit der betroffenen Stelle nach Lösungen zu suchen. Besteht an einer solchen Lösung kein Interesse, sollte Ihr Weg Sie auch hier zum Veterinäramt führen.

 

Missstände in der privaten Tierhaltung

Auch im privaten Bereich der Tierhaltung lassen sich bei kleinen Heimtieren immer wieder mehr oder minder große Missstände feststellen. Hier trifft man am häufigsten auf viel zu kleine und/oder ungeeignete Gehege, tierschutzwidriges Zubehör und ungeeignetes Inventar sowie teils massiv falsche Fütterung. Gerade diese “Delikte” sind jedoch nicht anzeigbar. Eine Anzeige etwa, wenn eine Maus allein in einem winzigen Käfig gehalten wird, würde wohl fast immer mangels Wichtigkeit im Sande verlaufen. Solche Anzeigen hätten nicht einmal bei Großtieren wie dem Herdentier Pferd große Aussicht auf Erfolg.

Hamsterknast vs. Eigenbau:
Hamsterknast vs. Eigenbau: So groß kann der Unterschied in der Privathaltung sein

Im privaten Bereich müssen massive Missstände vorhanden sein, damit eine Anzeige erfolgreich ist. Verwahrlosung ist hier der häufigste Handlungsgrund. In vielen Fällen sind Tiere in großer Zahl betroffen, beispielsweise bei Fällen von Tiermessis bzw. Animalhoardings. Der Hobbyhalter wird seiner Tiere nicht mehr Herr oder kümmert sich nicht. Oft sind hier psychische Probleme seitens des Halters Auslöser für schlechte Tierhaltungen.

Auch bei manchen Vermehrern finden sich katastrophale Zustände. Vertrauen Sie deshalb auch bei schönen Bildern nicht blind auf Kompetenz und Akkuratesse des Züchters. Lassen Sie sich die Zucht zeigen. Auch hier führt der erste Weg meistens zum Veterinäramt, wenn Sie dabei Missstände feststellen. Wie bei Zoohandlungen u.ä. müssen die Zustände möglichst genau dokumentiert, belegt und bezeugt werden.

Werden Tiere im großen Stil gezüchtet und verkauft, können Sie sich neben dem Amtsveterinär auch an das Gewerbeamt wenden. Dieses interessiert sich in der Regel für nicht angemeldete Gewerbe. Mitunter führt die Anzeige zur Einstellung der Zucht.

Betreffen die Missstände Tiere in privater Haltung, die aus dem Tierheim stammen, muss dieses schnellstmöglich informiert werden. Es ist in diesem Fall berechtigt, die Tiere wegen Vertragsbruchs zurückzuholen.

 

Beim Veterinäramt angezeigt – was geschieht nun?

Haben Sie beim Veterinäramt eine Anzeige gemacht und der Amtsveterinär ist dieser auch nachgegangen, stellt dieser fest, ob Handlungsbedarf besteht. Hierbei gibt es zwar Vorschriften, der Tierarzt hat aber auch einen Ermessensspielraum.

Wurde Handlungsbedarf festgestellt, bekommt der jeweilig Verantwortliche, also beispielsweise der Ladeninhaber, Halter oder Börsenhändler, Auflagen, die er innerhalb einer zumutbaren Frist erfüllen muss. Dies wird in einer weiteren Kontrolle überprüft. Werden bei dieser Kontrolle wiederum Mängel festgestellt, gibt es mehrere Möglichkeiten: Es können weitere Auflagen gestellt werden. In Fällen weiter bestehender massiver Missstände kann ein Laden auch geschlossen oder die Tiere eines Schulzoos oder Privathalters eingezogen und einer Privatperson die Tierhaltung verboten werden.

Was tun, wenn nach der Anzeige nichts passiert?

Gerade im Bereich kleiner Heimtiere ist längst nicht jeder Amtsveterinär gewillt zu handeln. Leider sehen einige Beamte Klein(st)säuger immer noch als weniger wert an als größere Tiere. Die Zuständigen sehen gerade bei Ekel- und Futtertieren wie Ratten und Mäusen wenig bis keinen Handlungsbedarf, selbst wenn die Zustände vor Ort unhaltbar sind.

Lemminge im Hamsterknast
Bestehen Missstände weiter: Hartnäckig bleiben

Ein Problem besonders in größeren Städten: Oft sind Beamte vom Arbeitsvolumen ihres Zuständigkeitskreises überlastet, so dass es ihnen nicht möglich ist, der Anzeige nachzugehen.

In einigen Fällen ist der Grund auch ganz einfach der, dass der Amtsveterinär seine Kontrolle angekündigt hat. Wie durch ein Wunder verschwinden gerade in Zoohandlungen oder auch bei Vermehrerern oder Messis über Nacht kranke und verletzte Tiere, die Käfige sind blitzsauber und alle Tiere gefüttert und getränkt. Der Beamte findet also keinen Grund zur Beanstandung. In der Regel stellen sich nach der Kontrolle wieder die vorherigen, zur Anzeige führenden Verhältnisse ein. Haken Sie daher beim Veterinäramt stets nach, warum nichts geschieht, und melden Sie die Rückentwicklung zur schlechten Ausgangslage, soweit Sie sie feststellen können. Nicht immer ist es ein grobes Verschulden des Amtes.

Handelt der Veterinär bei massiven Missständen bei wiederholten Anzeigen nicht, können Sie dies auch in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Veterinär anzeigen. Aussicht auf Erfolg hat diese jedoch nur bei Extremfällen.

Musteranzeige für das Veterinäramt

Folgende Anzeige dient als Beispiel, wie Ihr Schreiben an das Veterinäramt aussehen könnte. Auch wenn sie im Beispiel für eine Zoohandlung geschrieben ist, kann sie bei allen anderen Fällen von Misständen in der Tierhaltung verwendet werden.

 

Klara Beispiel —————————————————————– Musterstadt, den 02.06.2018

Beispielweg 13

12345 Musterstadt

meckern-erlaubt@web.de

Veterinäramt Musterstadt

Musterstraße 7

12345 Musterstadt

 

Missstände in der Zoohandlung »Planlos«

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.05.2018 betrat ich die Zoohandlung »Planlos«, um Futter für meine Tiere zu erwerben. Beim Anschauen der dort zum Verkauf angebotenen Tiere stellte ich folgende Mängel fest:

  • Führen Sie hier die festgestellten Mängel auf – am besten als Liste, um dem Veterinär eine schnelle Übersicht zu ermöglichen.

Folgende Personen haben mit mir den Laden aufgesucht und können die genannten Zustände bestätigen:

  • hier folgt die Liste der Personen

 

[Falls Sie den Laden wiederholt besucht haben]

Diese Mängel bestanden immer noch, als ich den Laden drei Tage später, am 29.05. und 02.06.2018, erneut besuchte. Oben aufgeführte Personen können auch dies bezeugen, da sie mich begleitet haben.

[Falls Sie Bilder gemacht haben]

Anbei als Anlage die Bilder, die ich am 29.05. und 02.06.2018 in der Zoohandlung »Planlos« aufgenommen habe.

Ich bitte Sie, die Missstände in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Klara Beispiel